Prüfungen

Niedersächsische Sachkundeprüfung

Im Juli 2011 ist das niedersächsische Hundegestzt in Kraft getreten und legt unter anderem fest, dass jeder Halter seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lassen muss. Pflicht ist außerdem eine Hunde-Haftpflichtversicherung, damit ein Halter mögliche Schäden begleichen kann.

Folgende Verpflichtungen ergeben sich daraus für Hundehalter:

Zentrales Register

Jede Hundehalterin und jeder Hundehalter muss ihren/seinen Hund beim Zentralen Register (www.hunderegister-nds.de oder unter 0441-39010400) anmelden. Mit dem landesweiten Register soll der Hundehalter zügig ermittelt werden können.

Nachweis der Sachkunde

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter, die sich nach dem 01.07.2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, ihre Sachkunde nachweisen können, sofern sie nicht anderweitig als sachkundig gelten. Dieser Nachweis muss über eine theoretische und eine praktische Prüfung erbracht werden. Dabei ist der Nachweis für die theoretische Prüfung vor Aufnahme der Hundehaltung und die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung zu erbringen.

„Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.“

Die Sachkunde zum Halten eines Hundes besitzt auch, wer nachweislich eine sonstige Prüfung bestanden hat, die vom Fachministerium als gleichwertig anerkannt worden ist.


Hamburger Gehorsamsprüfung zur Leinenbefreiung

Voraussetzung für die Gehorsamsprüfung

  • Der Hund muss mit einem Mikrochip fälschungssicher gekennzeichnet sein
  • Es muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung bestehen (min. 1.000.000,- € /Personen- und sonstige Schäden /max. Selbstbeteiligung 500,- € )
  • Der Hund muss im Hunderegister angemeldet sein
  • Der Hund muss mindestens 12 Monate alt sein
  • Es darf keine Maulkorb- und/ oder Leinenpflicht bestehen

Inhalt der Gehorsamsprüfung nach HundeGDVO §1 

Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:

  • festschnallbares Halsband oder Halsband mit Zugstopp
  • Halti
  • Brustgeschirr (nicht mit Zugwirkung unter den Achseln)
  • Leine
  • Pfeife

Der Einsatz von Futter oder Spielzeug als Belohnung ist zulässig. Hör- sowie Sichtzeichen sind erlaubt.

Gehorsamsübungen

1. Gehen an lockerer Leine

Der Hund darf nicht permanent an der Leine ziehen. Er hat Richtungs- und Tempowechseln willig zu folgen und anzuhalten, wenn die Hundeführerin/der Hundeführer stehen bleibt.

2. Sitz, Platz, Steh

Der Hund muss auf Signal der Hundeführerin/des Hundeführers zwei der drei Positionen einnehmen und so lange darin verharren, bis er ein anderes Kommando erhält. Dieser Übungsteil muss mit an- und abgeleintem Hund gezeigt werden.

3. Bleib

Die Hundeführerin/der Hundeführer bindet den Hund an einer geeigneten Stelle an und gibt eines der Kommandos unter 2. Wenn der Hund angebunden ist, entfernt sich die Hundeführerin/der Hundeführer, bleibt aber in Sichtweite des Hundes. Auf Anweisung der Prüferin/des Prüfers (frühestens nach zwei Minuten) kehrt die Hundeführerin/der Hundeführer zu dem Hund zurück. Bis dahin muss der Hund sich – auch unter leichter Ablenkung – ruhig verhalten.

4. Kommen auf Ruf

Der Hund ist abgeleint. Die Hundeführerin/der Hundeführer ist in Bewegung. Wenn der Hund mindestens 10 m entfernt ist, gibt die Hundeführerin/der Hundeführer das Kommando zum Herkommen. Der Hund muss zügig herankommen und sich problemlos anleinen lassen. Die einzelnen Gehorsamsübungen sind mehrmals und in wechselnder Reihenfolge zu prüfen. Während der Prüfung müssen sich mindestens nachfolgend aufgeführte Begegnungen ergeben oder, wenn nötig, mit Auftragspersonen nachgestellt werden:

  • Personen (Jogger, Skater, Radfahrer etc.) überholen/kommen dem Hund mit      schneller Geschwindigkeit entgegen (dreimal in verschiedenen Situationen)
  • Begegnung mit einem angeleinten und einem frei laufenden Hund
  • eine Fremdperson geht auf die Hundeführerin/den Hundeführer zu, schüttelt        ihr/ihm die Hand und fängt ein Gespräch an
  • eine Fremdperson geht auf den Hund zu und nimmt Kontakt zu ihm auf
  • der Hundeführer geht mit dem Hund durch eine Menschengruppe

Bewertung der Prüfung

Entscheidend ist bei der Bewertung das Hundeführerin/Hundeführer-Hund-Gespann. Daher muss es eine getrennte Beurteilung von Hund und Hundeführerin/Hundeführer geben.

Nicht bestanden hat:

1. ein Halter, der
  • seinen Hund nicht unter Kontrolle hat 
  • das Tier mit übertriebener Härte anfasst oder sich anderen Personen gegenüber rücksichtslos verhält
2. ein Hund, der
  • Menschen oder andere Hunde belästigt oder angreift
  • Teile der Gehorsamsprüfung mangelhaft oder gar nicht ausführt          
  • sich minutenlang in einer Situation nicht mehr kontrollieren lässt

Diese Unterlagen müssen Sie zur Prüfung mitbringen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Heimtier- oder Impfausweis des zu prüfenden Hundes mit eingetragener Chipnummer
  • Haftpflicht-Versicherungsnachweis
  • Anmeldebescheinigung vom Hunderegister (Kopie)
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Leinenbefreiung